AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen
Bei Leistungen und Lieferungen gelten die AGB`s der Firma BDM Service GmbH.
Abweichungen müssen in schriftlicher Form eingereicht werden und bedürfen einer Unterschrift des Geschäftsführers oder deren autorisierten Person.
Verträge
Durch eine schriftliche oder Telefonische Auftragsbestellung kommt ein Vertrag zwischen der Fa. BDM Service GmbH und dem Kunden zustande. Mit der Auftragsbestellung akzeptiert der Kunde unsere AGB.
1.Rechnungen und Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen und Angebote gelten zuzüglich der gesetzliche Mehrwehrtsteuer.
Angebote unterliegen der Geheimhaltung und dürfen nicht ohne ausdrückliche Zusag an Dritte weitergegeben werden.
Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Bei Verzug ist die Fa. BDM Service GmbH berechtigt die üblichen Bankzinsen von 5% p.a. geltend zumachen.
Berechnet werden Kosten, die durch Montage, Lieferungen, Fehlersuche, Reisekosten, Reisezeit und Auslöse entstehen.
Kostenvoranschläge, die nicht zum Auftrag führen und die damit anfallenden Kosten können ggf. berechnet werden.
Fehlersuche, die nicht zur Einsatzbereitschaft der Maschine führen sind Serviceleistungen und deshalb kostenpflichtig.Aussagen des Servicetechnikers über den Austausch ggf. schadhafter Teile sind
vom Kunden zu prüfen, und unterliegen daher der Entscheidung des Kunden.
Mit der Unterschrift des Kunden auf dem Servicebericht wird damit die Richtigkeit der Angaben bestätigt und ist damit verbindlich.
2.Arbeitszeiten und Zuschläge
Die Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag inklusive An/- Abreise.
25% Überstundenzuschlag werden ab der 8ten Stunde berechnet.
50% Überstundenzuschlag werden ab der 10ten Stunde berechnet.
100 % Zuschlag bei Sonn/ und Feiertage.
Arbeitseinsätze nach 16:00 werden grundsätzlich mit 25% und ab 18:00 mit 50% Überstundenzuschlag berechnet.
3.Stundensätze, Spesen und KFZ Kosten
88€ je Stunde (Schlosser, Servicetechniker)
108€ je Stunde (Serviceelektroniker)
46€ Spesen pro Tag (ab 10Sdt.)
0,95 pro gefahrenen Km
4.Auslandseinsätze
Auslandseinsätze werden nach unseren aktuell geltenden Stundensätzen berechnet.
Hinzu kommen An- und Abreisekosten sowie aktuellen Spesensätze.
Übernachtungskosten werden nach Beleg oder als Übernachtungspauschale
berechnet.
- Angebote, Lieferzeiten, Fracht und Verpackung
Ein Angebot der Fa. BDM Service GmbH ist 30 Tage bindend.
Kann eine Lieferung oder Montageleistung nicht zu dem im Angebot stehenden Preis eingehalten werden, so darf dieser um 15% ohne die Zustimmung des Kunden überschritten werden.
Fracht und Verpackung sind nicht Bestandteil des Angebots und werden gesondert berechnet.
Die Entgegennahme der Lieferung wegen unerheblichen Gründen darf nicht verweigert werden.
Bei Lieferverzug, die nicht der Fa. BDM Service GmbH zuzurechnen sind, können keine Entschädigungen geltend gemacht werden.
Bei Verschulden kann – sofern glaubhaft gemacht wird, dass durch den Lieferverzug ein Schaden entstanden ist - eine Entschädigung von 0,5% höchstens aber 5% pro Woche des Lieferumfang geltend gemacht werden.
6.Eigentumsvorbehalt und Rücktrittrecht
Alle gelieferten Gegenstände (Ersatzteile, Zubehör, Montageleistungen oder Austauschaggregate) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. BDM Service GmbH.
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist es dem Kunden untersagt, die Gegenstände weder zu veräußern, verpfänden oder sicherungsübereignen.
Wird ein Auftrag storniert kann die Fa. BDM Service GmbH folgende Prozentsätze vom Lieferumfang geltend machen:
30 Tage vor Lieferdatum 30%,weniger als 30 Tage 50%.
Zubehör oder Eratzteile können nach schriftlicher Bestellung maximal nach 5 Werktagen storniert werden, dies bedarf einer schriftlichen Mitteilung.
7.Arbeiten beim Kunden
Der Kunde ist verpflichtet im Rahmen der UVV (Unfallverhütungsvorschrift) zur technischen und personellen Hilfestellung.
Auf Kosten des Kunden zu stellen sind:
- Branchenfremde Tätigkeiten wie Erd- und Bauarbeiten, personell wie materiell
- Die vom Maschinenhersteller vorgegebenen Fundamente und deren Statik
- Schmiermittel, Gerüst, Hebezeuge und andere Vorrichtungen
- Brandschutz, Arbeitssicherung
- Sicherer und trockner Aufbewahrungsort für Teile und Werkzeuge
- Gas, Wasser, Strom und Sanitäre Anlage
Der Kunde ist verpflichtet Verzögerungen anzuzeigen, andernfalls werden Wartezeiten oder Reisezeiten gesondert in Rechnung gestellt.
8.Gewährleistung und Haftung
Mängel sind sofort – spätestens 5 Tage nach Beendigung unserer Tätigkeiten schriftlich anzuzeigen.
Die Gewährleistung der Fa. BDM Service GmbH für geleistete Arbeiten und deren Fertigung von Eratzteilen beträgt 12 Monate nach Lieferdatum. Sonst gelten die Gewährleistungen der Hersteller.
Für die vom Kunden angefertigten Ersatzteile wird keine Gewähr übernommen.
Für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung der Maschine oder Ersatzteile sowie Abänderungen ohne Absprache wird keine Gewährleistung übernommen.
Die Fa. BDM Service GmbH hat das Recht, den angezeigten Mangel nach ihrer Wahl die Möglichkeit durch eigenes Personal oder durch anderes Fachpersonal nachzubessern, neu herzustellen oder Ersatzlieferungen zu leisten.
Kann der Kunde einen erheblichen Mangel nachweisen, und dieser von der Fa. BDM Service GmbH nicht fristgerecht abgestellt werden kann, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Um die Mängel zu beseitigen wird eine angemessene Frist vorausgesetzt.
Schadensansprüche dürfen maximal den Reparatur- bzw. den Montagepreis betragen.
Kosten, die für Nachbesserung anfallen werden nur die im Standort der Fa. BDM Service GmbH übernommen. Können schadhafte Teile nicht in unseren Standort transportiert werden, gehen die Mehrkosten wie Hotel, Reise und Spesen zu Lasten des Kunden.
9. Gerichtstand und anzuwendendes Recht
Grundsätzlich gilt das Deutsche Recht. Sind oder werden einzelne Bestimmungen unwirksam, so werden die üblichen Regelungen nicht berührt.
Gerichtstand ist Bielefeld, jedoch hat die Fa. BDM Service GmbH das Recht am Sitz des Kunden zu klagen.